Sachverhalt
Der Fall betrifft Charles Glaas, einen 22-jährigen Mann, der seinen Vater mit einem geladenen und entsicherten Militärgewehr bedroht hat. Der Vorfall ereignete sich am 31. Dezember 1966, als Glaas betrunken und in starkem Zorn auf seinen Vater war. Er richtete das Gewehr auf seinen Vater und schoss dann einen Schuss neben ihn, etwa 1,2 Meter entfernt. Der Vater konnte unverletzt entkommen.
Glaas wurde vom Strafgericht Basel-Stadt wegen Gefährdung des Lebens anderer (Art. 129 Abs. 1 StGB) und wegen Missbrauchs und Verschwendung von Militärmaterial (Art. 73 MStG) verurteilt. Er erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Glaas legte Berufung gegen dieses Urteil ein, aber das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Glaas stellte dann einen Nichtigkeitsantrag gegen dieses Urteil und beantragte, von der Anklage der Gefährdung des Lebens anderer freigesprochen zu werden.
Erwägungen
1. Todesgefahr in naher Zukunft
Das Bundesgericht prüfte, ob die Handlungen von Glaas seinen Vater in Todesgefahr gebracht hatten. Das Gericht befand, dass die Todesgefahr in naher Zukunft ein Konzept ist, das eine konkrete Bewertung der Situation erfordert. In diesem Fall hatte Glaas das Gewehr auf seinen Vater gerichtet und einen Schuss neben ihn abgefeuert, was seinen Vater in Todesgefahr gebracht hatte.
2. Begriff der vorsätzlichen Handlung
Das Gericht prüfte auch, ob Glaas vorsätzlich gehandelt hatte, als er das Gewehr auf seinen Vater richtete und einen Schuss abfeuerte. Das Gericht befand, dass die vorsätzliche Handlung erfordert, dass der Täter die Absicht hatte, das Opfer in Todesgefahr zu bringen. In diesem Fall hatte Glaas das Gewehr auf seinen Vater gerichtet und einen Schuss abgefeuert, was seine…