Erwägungen

Am 27. November 2006 reichten 42 Gemeinden des Kantons Zürich dem Kantonsrat eine Behördeninitiative zur Änderung des kantonalen Gesetzes über den Flughafen Zürich ein. Der Kantonsrat stimmte der Initiative am 23. Februar 2009 zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Zudem reichte der Verein "Flugschneise Süd - Nein" (VFSN) ein Referendum mit Gegenvorschlag ein.

Der Gegenvorschlag sah unter anderem vor, dass sich der Staat Zürich gegen Neubauten oder Ausbauten von Pisten und neue Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten einsetzt. Zudem sollten Schnellabrollwege Pistenausbauten gleichgestellt werden. Weiter waren Änderungen der §§ 10 und 19 des Flughafengesetzes vorgesehen, um dem Staat mehr Mitspracherechte bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Fluglärm zu geben.

Am 30. November 2009 beschloss der Kantonsrat, die §§ 10 und 19 des Gegenvorschlags für ungültig zu erklären. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Kantonsrat die §§ 10 und 19 des Gegenvorschlags, mit Ausnahme von § 10 lit. c, zu Unrecht für ungültig erklärt hat. Der Gegenvorschlag stehe in einem hinreichenden Sachzusammenhang zur Vorlage des Kantonsrats und wahre den Grundsatz der Einheit der Materie.

Allerdings wurde § 10 lit. c des Gegenvorschlags, welcher…