Art. 122 BV

Zivilrecht

1 Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts ist Sache des Bundes.
2 Für die Organisation der Gerichte und die Rechtsprechung in Zivilsachen sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kommunale Bestimmungen zum preisgünstigen Wohnungsbau; abstrakte Normenkontrolle; Vorrang von Bundesrecht; Eigentumsgarantie; Wirtschaftsfreiheit
    · 14.11.2019 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einstufiger kantonaler Rechtsmittelzug gegen Verfügungen der Handelsregisterbehörden (Art. 165 Abs. 2 HRegV)
    · 11.04.2011 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abstrakte Normenkontrolle; Rückkehrrecht von Mietparteien nach einer Sanierung
    · 19.12.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unzulässigkeit der Übernahme einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft durch ein Institut des öffentlichen Rechts mittels Absorptionsfusion
    · 20.04.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anwendbarkeit der ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    · 25.04.2013 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    IAO-Übereinkommen Nr. 98, 150 und 154; Gesetz vom 12
    · 15.01.2008 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.