Sachverhalt
Der Streit opposes die Firma X. AG, ein Schweizer Unternehmen, und zehn ihrer ehemaligen Mitarbeiter, die wegen ihrer Teilnahme an einem Arbeitsstillstand (Streik) im Mai 1979 entlassen wurden. Die Mitarbeiter hatten eine Lohnerhöhung und eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen gefordert, aber das Unternehmen hatte abgelehnt, zu verhandeln. Die Mitarbeiter entschieden sich dann, in den Streik zu treten, der vier Tage dauerte. Das Unternehmen reagierte, indem es sie wegen schweren Fehlverhaltens entliess.
Die Mitarbeiter beanstandeten ihre Entlassung vor den Gerichten, argumentierend, dass ihr Streik berechtigt gewesen sei und ihre Entlassung missbräuchlich. Das kantonale Berufungsgericht gab den Mitarbeitern Recht, da es den Streik als gerechtfertigt ansah und die Entlassung als missbräuchlich. Das Unternehmen legte dann Berufung beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
1. Zulässigkeit der Berufung
Das Bundesgericht prüfte, ob die Berufung zulässig war, unter Berücksichtigung des Urteils des kantonalen Berufungsgerichts. Es befand, dass die Berufung zulässig war, da das Urteil des kantonalen Berufungsgerichts ein Endurteil war, das vor dem Bundesgericht angefochten werden konnte.
2. Streikrecht und Arbeitsvertrag
Das Bundesgericht prüfte, ob der Streik der Mitarbeiter berechtigt war und ob ihre Entlassung missbräuchlich war. Es befand, dass der Streik ein extremes Mittel war, das nur gerechtfertigt sein konnte, wenn die Mitarbeiter alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft hatten, um ihren Konflikt mit dem Unternehmen…