Sachverhalt
Am 7. März 1977 haben Soldaten der Fliegerabwehrtruppe ein Gebäude in Beringen zerstört. Die Trümmer wurden von privaten Unternehmern mit ihren Lastwagen in eine Kiesgrube transportiert, wo der Korporal Mehr und die Soldaten Meyer und Dossenbach eingesetzt waren. Mehr wurde verletzt, als er versuchte, die hintere Wand eines Lastwagens zu öffnen. Die Militärversicherung hat Mehr für die Folgen des Unfalls entschädigt und anschließend gegen den Versicherer des Lastwageneigentümers, Alpina-Versicherungs AG, Klage erhoben, um die Kosten zurückzufordern.
Das Kantonsgericht und das Obergericht des Kantons Schaffhausen haben die Klage abgewiesen. Die Militärversicherung hat Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, ob der Unfall durch den Betrieb des Motorfahrzeugs verursacht wurde. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht vor, dass der Eigentümer eines Motorfahrzeugs für die durch den Betrieb seines Fahrzeugs verursachten Schäden haftbar ist. Allerdings war in diesem Fall nicht klar, ob der Unfall durch den Betrieb des Fahrzeugs oder durch andere Faktoren verursacht wurde.
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Frage, ob ein Unfall durch den Betrieb eines Motorfahrzeugs verursacht wurde, eine Frage des Sachverhalts ist. Das Kantonsgericht hatte die Frage offengelassen, ob der Unfall durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht wurde, da andere Ursachen denkbar waren. Das Bundesgericht hat befunden, dass dies nicht als Verletzung eines auf der Lebenserfahrung basierenden…