Art. 8 ZGB

Beweislast

Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eintritt des Versicherungsfalls; Beweis
    · 29.01.2004 · 977 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Arbeitsvertrag; Ferien- und Freitageanspruch, Freistellung (Art. 8 ZGB; Art. 42 Abs. 2, 321c, 324 Abs. 2, 329, 337c Abs. 2 OR)
    · 12.02.2002 · 541 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verdeutlichung der Rechtsprechung)
    · 30.09.1988 · 500 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr (CMR; SR 0.741.611); Substanziierung des Schadens
    · 30.05.2001 · 498 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 04.06.1996 · 471 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beweismittel; Privatgutachten
    · 11.09.2015 · 336 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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