Art. 176 ZGB

Regelung des Getrenntlebens

1 Ist die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes begründet, so muss das Gericht auf Begehren eines Ehegatten: 1. die Unterhaltsbeiträge an die Kinder und den Unterhaltsbeitrag an den Ehegatten festlegen; 2. die Benützung der Wohnung und des Hausrates regeln; 3. die Gütertrennung anordnen, wenn es die Umstände rechtfertigen.
2 Diese Begehren kann ein Ehegatte auch stellen, wenn das Zusammenleben unmöglich ist, namentlich weil der andere es grundlos ablehnt.
3 Haben die Ehegatten minderjährige Kinder, so trifft das Gericht nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses die nötigen Massnahmen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff
    · 22.05.2007 · 185 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Eheschutz, Unterhaltsbeitrag des Ehegatten; Willkür durch Verletzung des Verbotes der reformatio in peius; Frist zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt des ausserehelichen Kindes
    · 22.05.2003 · 131 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils
    · 17.06.2004 · 130 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens; Konkubinat
    · 18.01.2012 · 128 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unterhaltsbeitrag, hypothetisches Einkommen
    · 30.11.2001 · 127 Zitierungen
  6. 6
    Bemessung des Unterhalts im Rahmen von Eheschutzmassnahmen; Aufnahme bzw
    · 14.12.2001 · 101 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Eheschutzmassnahmen
    · 18.05.2017 · 60 Zitierungen
  • vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsverfahren
    · 26.05.2015 · 37 Zitierungen
  • Eheschutz
    · 04.02.2009 · 37 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.