Sachverhalt
Der Fall betrifft eine Person, [S.], die zwischen 1988 und 1990 etwa 30 Kilogramm Haschisch gekauft und verkauft hat. Er wurde vom Strafgericht Bern zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten und zur Rückzahlung seines illegalen Gewinns von 10'000 Schweizer Franken verurteilt. Das Urteil wurde von der Berufungskammer des Kantons Bern bestätigt. [S.] hat ein Revisionsgesuch eingereicht und die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Urteil beantragt.
Die wichtigsten Fakten sind die folgenden
- Die Person hat eine große Menge Haschisch gekauft und verkauft.
- Er wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
- Das Urteil wurde von der Berufungskammer bestätigt.
- Die Person hat ein Revisionsgesuch eingereicht.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, ob Cannabis-Derivate wie Haschisch als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gelten. Das Gericht hat festgestellt, dass, obwohl Cannabis nicht gefahrlos ist, es keine ernste Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit vieler Menschen darstellt.
Das Gericht hat auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabis geprüft. Es hat festgestellt, dass das Gesetz…