Erwägungen

A. ist Eigentümer einer Liegenschaft in Muri bei Bern, die er im Herbst 1997 für fünf Jahre an die Republik Griechenland vermietet hat, welche dort ihre Botschaft einrichtete. Ende Mai 1998 führte ein grosser Andrang von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die bei der Botschaft Transitvisa beantragten, zu Verkehrsproblemen im Quartier. Die Gemeinde Muri setzte daraufhin Securitas-Wächter ein, um den Verkehr zu regeln, und verlangte später vom Beschwerdeführer A. die Rückerstattung der Kosten in Höhe von Fr. 12'557.30. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern verpflichtete A. zur Bezahlung eines Anteils von Fr. 3'000.- an diese Kosten.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von A. teilweise gut. Es hält fest, dass die kommunale Regelung über die Kostentragung bei polizeilichen Einsätzen zur Verkehrsregelung eine zulässige Grundlage im Gemeinderecht hat und nicht gegen das Bundesrecht verstösst. Allerdings durfte A. als Eigentümer der Liegenschaft nur teilweise als Zustandsstörer für die Kosten herangezogen werden, da die Botschaft selbst den Hauptanteil der Verantwortung für die Verkehrsprobleme trug.

…