Art. 26 BV
Eigentumsgarantie
1 Das Eigentum ist gewährleistet.
2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 44 SchKG: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung106 Zitierungen
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2Materielle Enteignung (Art. 26 Abs. 2 BV, Art. 5 Abs. 2 RPG); Abgrenzung von Auszonung und Nichteinzonung72 Zitierungen
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3Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms sowie von Abwehrrechten gegen den direkten Überflug; Bemessung der Entschädigung63 Zitierungen
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4Eigentumsgarantie; Vernichtung beschlagnahmten Hanfs während des Untersuchungsverfahrens60 Zitierungen
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5Raumplanung, Schutzzone, Energiepolitik, kantonaler Nutzungsplan für Windkraftanlagen53 Zitierungen
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6IAO-Übereinkommen Nr. 98, 150 und 154; Gesetz vom 1252 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Materielle Enteignung26 Zitierungen
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22 Zitierungen
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Planungszone20 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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