Sachverhalt
Im Jahr 1997 leitete der Kanton Neuenburg eine Vorstudie ein, um potenzielle Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen zu bewerten. Der Standort Crêt-Meuron wurde ausgewählt. Dieser Standort befindet sich in einer Kamm- und Waldzone, die hauptsächlich nicht bebaubar und durch eine kantonale Verordnung von 1966 geschützt ist. Im Jahr 2001 ergänzte der Staatsrat den kantonalen Richtplan, um die Planung von zwei Windparks, darunter einen am Standort Crêt-Meuron, aufzunehmen. Das zuständige Departement erarbeitete anschließend einen Entwurf für einen kantonalen Nutzungsplan für diesen Windpark. Gegen diesen Entwurf wurden mehrere Einsprüche erhoben, die schließlich vom Kantonalen Verwaltungsgericht aufgehoben wurden. Die Gesellschaft Eole-Res und der Staatsrat legten Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.Erwägungen
Das BGE gab der öffentlich-rechtlichen Beschwerde der Gesellschaft Eole-Res statt. Es vertritt die Auffassung, dass das Verwaltungsgericht dem Landschaftsschutz zu große Bedeutung beigemessen und die öffentlichen Interessen an der Realisierung eines Windparks gemäß den Zielen der Bundes- und Kantonalen Energiepolitik nicht ausreichend berücksichtigt hat. Obwohl…