Art. 14 RPG
Begriff
1 Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens.
2 Sie unterscheiden vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS); Beachtung in der Nutzungsplanung und beim Erlass eines Gestaltungsplans; Art. 5 ff103 Zitierungen
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2Kantonaler Genehmigungsentscheid als Voraussetzung für die Beschwerde gegen den Nutzungsplaninhalt28 Zitierungen
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3Wassernutzungskonzession für Kleinwasserkraftwerk24 Zitierungen
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4Beschwerde gegen die "Kleinsiedlungsverordnung" des Thurgauer Regierungsrats (Art. 14 und 33 RPG; Art. 82, 86 Abs. 2 und Art. 87 BGG)19 Zitierungen
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5Anwendbarkeit der Schutzvorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes auf einen privaten Quartierplan19 Zitierungen
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6Zuweisung von überbautem Land aus der Industriezone in eine kommunale Freihaltezone (Nichteinzonung)13 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Quartierplan "Steig"26 Zitierungen
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24 Zitierungen
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Ortsplanungsrevision22 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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