Erwägungen
Die KWOG Kraftwerke Obergoms AG plant den Bau eines Kleinwasserkraftwerks mit einer Bruttoleistung von 4,2 MW auf dem Gemeindegebiet von Obergoms. Das Projekt betrifft die Fliessgewässer Gerewasser und Gonerliwasser, die in die Goneri und später in die Rhone münden. Der Gemeinderat Obergoms erteilte der KWOG AG eine Wasserrechtskonzession, die vom Staatsrat des Kantons Wallis unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen genehmigt wurde. Gegen diesen Entscheid legten der WWF, Pro Natura und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und hebt den angefochtenen Entscheid auf, soweit er die Genehmigung der Wasserrechtskonzession für die Fassung des Gonerliwassers bestätigt. Die Fassung des Gerewassers ist mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar, jene des Gonerliwassers jedoch nicht. Das Bundesgericht begründet dies wie folgt:
- Der Kanton Wallis hat sich auf Richtplanebene mit der Wasserkraftnutzung auseinandergesetzt und dafür Vorgaben formuliert. Ein spezifisches Richtplanerfordernis für den Neubau von Kleinwasserkraftwerken besteht nicht.
- Im Rahmen der ersten Stufe der Umweltverträglichkeitsprüfung im Konzessionsverfahren sind alle wesentlichen Aspekte des Vorhabens zu klären. Dazu gehört insbesondere die Feststellung, dass dem Projekt aus umweltrechtlicher Sicht grundsätzlich nichts entgegensteht.
- Die Restwassermenge für das Gerewasser ist mit den gesetzlichen…