Sachverhalt

Am 2. Juni 1999 fuhr S. auf der Autobahn A 1 in Richtung Bern mit seinem persönlichen Fahrzeug "Porsche 911". Er überholte zwei Fahrzeuge rechts, obwohl der Nachmittagsverkehr dicht war. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn zu einer Busse von 400 Schweizer Franken wegen Überholens rechts auf einer Autobahn. S. legte Berufung ein, aber das Kantonsgericht wies seine Berufung ab und bestätigte die Verurteilung. S. stellte dann ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht.

Die Fakten des Falls sind wie folgt: S. fuhr auf der Überholspur, bremste ab, um ein anderes Fahrzeug vorbeizulassen, und überholte dann zwei Fahrzeuge rechts und kehrte auf die Überholspur zurück. Das Kantonsgericht befand, dass S. ein Überholen rechts auf einer Autobahn begangen hatte, was einen schweren Verstoß gegen eine Verkehrsregel darstellt.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob das Überholen rechts auf einer Autobahn als schwerer Verstoß gegen eine Verkehrsregel angesehen werden kann. Das Gericht befand, dass das Überholen rechts auf einer Autobahn verboten ist, außer in den Fällen, in denen das Überholen durch das Gesetz erlaubt ist. In diesem Fall hatte S. zwei Fahrzeuge rechts überholt, was einen Verstoß gegen das Verbot des Überholens rechts auf einer Autobahn darstellt.

Das Gericht prüfte auch die Frage, ob S. mit bedingtem Vorsatz gehandelt hatte. Das Gericht befand, dass S. sich des Kollisionsrisikos bewusst war und dennoch beschlossen hatte, die zwei Fahrzeuge rechts zu überholen.…