Art. 44 SVG

1 Auf Strassen, die für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt sind, darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.
2 Das gleiche gilt sinngemäss, wenn auf breiten Strassen ohne Fahrstreifen Fahrzeugkolonnen in gleicher Richtung nebeneinander fahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unterscheidung zwischen (auf Autobahnen) verbotenem Rechtsüberholen und erlaubtem Rechtsvorfahren; Präzisierung des Begriffs des Kolonnenverkehrs und der Gefahrenbewertung bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten
    · 03.03.2016 · 45 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsüberholen auf der Autobahn; grobe Verletzung von Verkehrsregeln
    · 18.08.2000 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik
    · 17.03.2008 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel
    · 30.11.2000 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Fahren in parallelen Kolonnen, Rechtsvorbeifahren. 1. Ein Fahren in parallelen Kolonnen ist bei dichtem Verkehr, d.h. bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Fahrtrichtung bewegenden F
    · 15.11.1989 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Überholen. 1. Art. 35 Abs. 1 und 2 SVG
    · 18.08.1969 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Verkehrsregelverletzung
    · 29.03.2011 · 19 Zitierungen
  • Einfache Verletzung der Verkehrsregeln
    · 19.02.2013 · 16 Zitierungen
  • Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rechtsüberholen auf der Autobahn)
    · 01.06.2011 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.