Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, der am 30. Juni 2004 stattfand und an dem ein Lastwagen und ein Auto beteiligt waren. Der Fahrer des Lastwagens, X., wurde vom Bezirksgericht Winterthur am 15. Mai 2006 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Busse von 1'500 Franken verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte dieses Urteil am 19. Januar 2007, verurteilte X. jedoch zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 100 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein und beantragte, X. zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 100 Franken und einer Busse von 500 Franken zu verurteilen.

Der Fall wurde vor das Bundesgericht gebracht, das entscheiden musste, ob das neue Sanktionssystem, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten war, in diesem Fall anwendbar war. Das Bundesgericht befand, dass das neue Sanktionssystem für X. günstiger war und entschied daher, es anzuwenden.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) über das Sanktionssystem und stellte fest, dass das neue System für X. günstiger war. Es befand, dass die Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 100 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren eine mildere Sanktion darstellte als die vom Bezirksgericht ausgesprochene Busse von 1'500 Franken.

Das Bundesgericht prüfte auch die Frage der Kombination von Sanktionen und befand, dass in…