Art. 2 StGB

Zeitlicher Geltungsbereich

1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht.
2 Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik
    · 17.03.2008 · 944 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wahl der Sanktionsart
    · 17.03.2008 · 554 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung
    · 17.03.2008 · 424 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unterbrechung der Verjährung
    · 01.02.2000 · 371 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Auf andere Weise einem andern verschaffen
    · 05.08.2016 · 83 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ungetreue Geschäftsführung
    · 08.01.2003 · 69 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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