Erwägungen

Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte [A.] am 22. September 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und einer Übertretungsbusse von Fr. 100.--. Damit sanktionierte es eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere gegen das Strassenverkehrsgesetz, aber auch Delikte wie falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. [A.] beantragte mit Beschwerde in Strafsachen, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und es sei nur eine teilbedingte Geldstrafe auszusprechen. Eventualiter sei er zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von höchstens 36 Monaten und einer teilbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 30.-- zu verurteilen.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es erachtet die Begründung der Vorinstanz für die Strafzumessung als überzeugend:

Für die zahlreichen Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz war eine Freiheitsstrafe gerechtfertigt, da eine blosse Geldstrafe bei keinem der eng zusammenhängenden Delikte geeignet gewesen wäre, in genügendem Masse präventiv auf den Beschwerdeführer einzuwirken. Angesichts seiner hartnäckigen Delinquenz,…