Sachverhalt

Am 5. Dezember 1997 fuhr A. einen Tanklastwagen auf der Riehenstrasse in Basel. Er hielt an einer roten Ampel an der Kreuzung mit der Clarastrasse an und signalisierte seine Absicht, nach rechts abzubiegen. Ein Radfahrer, D., fuhr rechts am Lastwagen vorbei und hielt neben der Fahrerkabine an. Als die Ampel grün wurde, fuhr A. langsam vorwärts und bog nach rechts ab, wobei er den Radfahrer traf, der später an seinen Verletzungen starb.

Das erstinstanzliche Gericht sprach A. von der Anklage der fahrlässigen Tötung frei. Das Appellationsgericht des Kantons Basel hob dieses Urteil auf und verurteilte A. zu einer Geldstrafe und zur Zahlung von Schadensersatz an die Hinterbliebenen des Opfers.

A. legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein und argumentierte, dass er den Unfall nicht hätte vorhersehen können und dass er die Verkehrsregeln nicht verletzt habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob A. die Verkehrsregeln verletzt hatte und ob er fahrlässig gehandelt hatte, indem er nicht genug Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hatte, um den Unfall zu vermeiden. Das Gericht befand, dass A. die Pflicht hatte, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, weil der tote Winkel seines Lastwagens und die Anwesenheit von Radfahrern auf der Straße.

Das Gericht befand jedoch auch, dass A. die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte, indem er seine Absicht, nach rechts abzubiegen, signalisierte und langsam vorwärts fuhr. Das Gericht stellte auch fest, dass der Radfahrer ohne ausreichende Vorsicht rechts am Lastwagen vorbeigefahren…