Art. 117 StGB

Fahrlässige Tötung

Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Fahrlässige Tötung; unechtes Unterlassungsdelikt; Garantenstellung aus Vertrag
    · 29.06.2015 · 63 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel
    · 30.11.2000 · 53 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflichtverletzung; Rechtsvorbeifahren an einer Motorfahrzeugkolonne; Einspuren
    · 14.03.2017 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Fahrlässige Tötung; unechtes Unterlassungsdelikt
    · 27.03.1991 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Opferhilfe, fahrlässige Tötung
    · 16.12.2013 · 44 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Fahrlässige Tötung, adäquate Kausalität
    · 18.05.2005 · 44 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.