Art. 117 StGB
Fahrlässige Tötung
Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Fahrlässige Tötung; unechtes Unterlassungsdelikt; Garantenstellung aus Vertrag63 Zitierungen
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2Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel53 Zitierungen
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3Fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflichtverletzung; Rechtsvorbeifahren an einer Motorfahrzeugkolonne; Einspuren49 Zitierungen
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4Fahrlässige Tötung; unechtes Unterlassungsdelikt47 Zitierungen
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5Opferhilfe, fahrlässige Tötung44 Zitierungen
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6Fahrlässige Tötung, adäquate Kausalität44 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Fahrlässige Tötung; willkürliche Beweiswürdigung18 Zitierungen
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Einstellung (fahrlässige Tötung, evtl. Aussetzung, evtl. Unterlassung der Nothilfe)16 Zitierungen
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16 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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