Erwägungen

Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) betreiben im Oberhasli zahlreiche miteinander verbundene Wasserkraftwerke, die 8 Stauseen nutzen, darunter den Grimselsee. Dieser liegt in Schutzgebieten von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung. Die KWO beabsichtigt, die Staumauern Spitallamm und Seeuferegg zu erhöhen, um den Stauspiegel des Grimselsees um 23 m anzuheben und dessen Speichervolumen um 75 Mio. m3 auf insgesamt 170 Mio. m3 zu vergrößern.

Gegen den vom Grossen Rat des Kantons Bern genehmigten Konzessionsbeschluss für dieses Projekt haben mehrere Naturschutzorganisationen Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht heißt die Beschwerde gut.

Erwägungen

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Richtplangrundlage für das Projekt ungenügend ist. Der Richtplan muss aufzeigen, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind, was hier nicht der Fall ist. Insbesondere fehlt eine Abstimmung mit dem geplanten Kraftwerk Trift, das ebenfalls schwerwiegende Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben wird.

Weiter prüft das Bundesgericht, ob ein nationales Interesse am Projekt besteht. Es bejaht dies, da die Erweiterung zu einer erheblichen Vergrößerung der Speicherkapazität führt, was im nationalen Interesse liegt. Allerdings muss eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen werden, in der auch die…