Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Artikel, der im Januar 1974 in der Zeitung « Bieler Zeitung/le Journal de Bienne » veröffentlicht wurde und zwei Architekten, Heinrich Stettler und Rudolf Haller, beschuldigte, durch eine Immobilienspekulation innerhalb von 24 Stunden einen Gewinn von 430 000 Schweizer Franken erzielt zu haben. Die beiden Architekten haben gegen die zehn Mitarbeiter der Zeitung Klage eingereicht und die Berichtigung des Artikels sowie Schadensersatz gefordert.
Das Berufungsgericht des Kantons Bern befand, dass der Artikel ungenau war und die Architekten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden waren. Das Gericht ordnete den Mitarbeitern der Zeitung an, eine Berichtigung auf der ersten Seite der Zeitung zu veröffentlichen, und erlaubte den Architekten, die Gerichtsentscheidung in einer anderen Zeitung zu veröffentlichen.
Die Mitarbeiter der Zeitung legten gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesgericht ein und argumentierten, dass die Berichtigung nicht gerechtfertigt sei und nur die beiden Mitarbeiter, die den Artikel verfasst hatten, verantwortlich seien.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Es befand, dass der Artikel die Persönlichkeitsrechte der Architekten verletzt hatte und die Berichtigung gerechtfertigt war.
Das Bundesgericht befand, dass der Artikel geeignet war, den Ruf der Architekten zu schädigen, da er sie der Immobilienspekulation beschuldigte, was von der Öffentlichkeit als verwerflich angesehen wird. Das Gericht befand auch, dass die Mitarbeiter der Zeitung für die Veröffentlichung des Artikels verantwortlich waren, da sie die Möglichkeit gehabt hatten, ihn vor seiner Veröffentlichung zu lesen und zu überprüfen.
Das Bundesgericht wies auch das…