Erwägungen

Die A. AG, B. AG und D. AG sind Eigentümerinnen verschiedener Parzellen im Perimeter "Baggersee" der Gemeinde Raron. Die Gemeinde Raron plante, in diesem Perimeter eine Speziallandwirtschaftszone für eine Ringkuhkampfarena und eine Markthalle der Oberwalliser Landwirtschaftskammer auszuscheiden.

Gegen den Detailnutzungsplan "Baggersee", der diese Speziallandwirtschaftszone vorsah, erhoben die Eigentümerinnen Einsprache. Der Gemeinderat wies die Einsprachen ab, woraufhin die Eigentümerinnen Verwaltungsbeschwerde beim Staatsrat und später Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht einreichten.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Ausscheidung der Speziallandwirtschaftszone für die geplante Ringkuhkampfarena und Markthalle nicht zulässig ist:

- Der Kanton Wallis hat im kantonalen Richtplan weder eine positive noch eine negative Standortplanung für Speziallandwirtschaftszonen vorgenommen und auch keine Vorgaben für deren Ausscheidung durch die Gemeinden erlassen. Daher können derzeit keine Speziallandwirtschaftszonen gemäss Art. 16a Abs. 3 RPG und Art. 38 RPV ausgeschieden werden.

- Die geplanten Nutzungen (Markthalle,…