Erwägungen

Das Bundesgericht entscheidet über die Verwaltungsgerichtsbeschwerden der Coop Bern und einiger Nachbarn gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern betreffend die Erteilung einer Bau- und Gastgewerbebewilligung für den Bau eines Einkaufszentrums mit Restaurant, Tiefgarage und Wohnungen in Belp.

Das Verwaltungsgericht hatte die Bewilligung mit zusätzlichen Auflagen versehen, um die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen zu begrenzen. Gegen diese Auflagen haben sowohl die Coop Bern als auch die Nachbarn Beschwerde erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Coop Bern teilweise gut und weist die Beschwerde der Nachbarn ab.

Es erachtet die Pflicht zur Erhebung von Parkplatzgebühren für die Kundenparkplätze als zulässige Betriebsvorschrift im Sinne von Art. 12 Abs. 1 lit. c USG, da ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen dem Parkplatzangebot und dem Betrieb des Einkaufszentrums…