Erwägungen

Die Gesellschaft Niala Inc. hat eine Beschwerde eingereicht, um die Nichtigkeit einer Beschlagnahme festzustellen, die am 24. Dezember 1980 vom Betreibungsamt Genf auf Bankkonten, die auf ihren Namen bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBS) eröffnet waren, durchgeführt wurde. Diese Beschlagnahme wurde im Rahmen einer Betreibung gegen Marcel Porquerel angeordnet, wobei der Gläubiger General United Incorporated (G.U.I.) behauptete, dass diese Vermögenswerte in Wirklichkeit dem Schuldner gehörten.

Die Aufsichtsbehörde über die Betreibungs- und Konkursämter des Kantons Genf hat die Beschwerde von Niala Inc. abgewiesen. Daraufhin hat diese Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es kam zu dem Schluss, dass der angefochtene Akt vom 24. Dezember 1980 keine eigentliche Beschlagnahme darstellte, sondern eine Sicherungsmassnahme der Art, wie sie in den Artikeln 98 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vorgesehen ist. Diese Massnahme, die darauf abzielte, zu verhindern, dass der Schuldner oder Niala Inc. die von der SBS gehaltenen Vermögenswerte ausgezahlt erhielten, hatte einen offensichtlich konservatorischen und dringenden Charakter, was ihre Zulässigkeit während der Weihnachtsferien gemäss Artikel 56 SchKG rechtfertigte.

Das Bundesgericht befand auch, dass das Betreibungsamt bei der SBS die im Namen von Niala Inc. eingetragenen Vermögenswerte konservatorisch blockieren konnte, auch wenn der Gläubiger behauptete, dass sie alle dem Schuldner Marcel Porquerel gehörten. Der Entscheid des Amtes musste nicht die für die Durchführung einer Beschlagnahme…