Erwägungen
Die Schweizerische Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe Carbura ist ein Verein, der im Auftrag des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) für die Erteilung von Bewilligungen zur Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe und die Überwachung der entsprechenden Pflichtlagerhaltung zuständig ist. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das BWL hatten die Statuten sowie verschiedene Reglemente und Durchführungsbestimmungen der Carbura genehmigt.
Am 23. Oktober 2007 widerrief das BWL mit Wirkung ab dem 15. Juni 2008 alle früher erteilten Genehmigungen der Bestimmungen des Reglements I für Importeure, der Durchführungsbestimmungen zum Pflichtlagerprogramm XIV, der Durchführungsbestimmungen zu den Investitionsentschädigungen sowie der Durchführungsbestimmungen für die Carbura Tanklager AG. Zur Begründung führte das BWL aus, diese Genehmigungen seien ohne hinreichende Rechtsgrundlage erteilt worden, soweit sie finanzielle Leistungen des Garantiefonds der Carbura beträfen.
Gegen den Widerrufsentscheid des BWL erhob die Carbura Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, das jedoch nicht auf die Beschwerde eintrat, da es sich bei den genehmigten Bestimmungen um Rechtsetzungsakte und damit um Erlasse handle, gegen die beim Bundesverwaltungsgericht keine Beschwerde erhoben werden könne.
Erwägungen
Das Bundesgericht hob den Nichteintretensentscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Es führte aus, dass der Widerruf der Genehmigung von…