Erwägungen

Das Bundesgericht hatte zwei Beschwerden gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu beurteilen. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG beschwerte sich gegen die Feststellung der UBI, dass ein Beitrag vom 8. August 2006 in der Sendung "10 vor 10" über das Therapiezentrum "Fuente Alamo" die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt habe. Andererseits hatte Liane Gerber, die medizinische Leiterin des Therapiezentrums, Beschwerde gegen den Entscheid der UBI erhoben, wonach der Beitrag vom 4. August 2006 keine Programmbestimmungen verletzt habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der SRG ab. Es kam zum Schluss, dass der Beitrag vom 8. August 2006 die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt habe, da die Betroffenen zu den neuen Vorwürfen nicht sachgerecht Stellung nehmen konnten. Insbesondere wurde Liane Gerber nicht mit dem Vorwurf der ehemaligen leitenden Psychologin konfrontiert, dass auch sie unzulässigerweise Medikamente habe abgeben müssen. Zudem wurde kein neutraler Entzugsspezialist zur Frage des Einsatzes der Medikamente befragt, obwohl die Vorwürfe…