Sachverhalt
Der Fall betrifft den Besitzer eines Wechselbüros und eines Münzladens in Basel, der Opfer eines Diebstahls wurde. Der Dieb nahm eine Tasche mit Werten von etwa 53 000 Schweizer Franken mit. Der Besitzer, der ein erfahrener Schütze ist, verfolgte den Dieb und schoss einen Schuss ab, um ihn zu stoppen. Der Dieb wurde am Bein verletzt und ließ die Tasche fallen.
Der Besitzer wurde vom Strafgericht Basel-Stadt zu 10 Tagen Gefängnis mit Bewährung wegen einfacher Körperverletzung verurteilt, wurde jedoch in Berufung freigesprochen. Die Staatsanwältin des Kantons Basel-Stadt legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob der Besitzer sich in einer Notwehrsituation befand, als er auf den Dieb schoss. Das Gericht befand, dass der Angriff auf das Vermögen des Besitzers und seine Verteidigung solange andauerten, wie der Besitzer und der Dieb um den Besitz der Tasche stritten.
Das Gericht prüfte auch, ob die Verteidigung des Besitzers angemessen war. Es befand, dass die einfache Körperverletzung, die dem Dieb zugefügt wurde, in einem Fall eines schweren Angriffs auf das Vermögen gerechtfertigt sein konnte. Das Gericht befand auch, dass der Einsatz einer Schusswaffe zur Verteidigung…