Erwägungen

Die Stiftung der Buissonnets wurde am 12. Oktober 1949 in Sierre gegründet, mit dem Ziel, ein Gebäude für die Handelsschule für junge Mädchen des Bezirks Sierre zu betreiben, die von der Kongregation der Schwestern vom Heiligen Kreuz in Ingenbohl geleitet wurde. Die Statuten sehen zwei Fälle für die Auflösung der Stiftung vor: wenn die Schule nicht mehr existiert oder wenn die Schulleitung nicht mehr der Kongregation anvertraut ist. Im Falle der Auflösung müssen die Vermögenswerte der Stiftung an die Kongregation zurückfallen.

Im Jahr 1993 hat die Kongregation die Stiftung aufgefordert, ihre eigene Auflösung festzustellen, da die von ihr betreute Schule nicht mehr existierte. In ihrer Sitzung vom 27. September 1993 hat die Generalversammlung der Stiftung sich für unzuständig erklärt, um über eine mögliche Auflösung zu entscheiden. Am 19. September 1994 hat die Kongregation dann die Stiftung direkt vor dem Bundesgericht verklagt und die Auflösung der Stiftung und die Übertragung ihrer Vermögenswerte an sich beantragt.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft von Amts wegen die Zulässigkeit der Klage. Es ist der Auffassung, dass die Auflösung einer Stiftung gemäß dem Willen des Stifters in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde und nicht des Zivilrichters fällt. Obwohl die Kongregation die Übertragung der Vermögenswerte der Stiftung an sich beantragt, handelt es sich nicht um eine vermögensrechtliche Streitigkeit, sondern um eine Frage, die in erster Linie die Rechtspersönlichkeit der Stiftung betrifft.

Daher stellt der Rechtsstreit keine Zivilstreitigkeit im Sinne von Art. 41 Abs. 1 Bst. c OG…