Erwägungen
Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hat die Nomura Bank International PLC ein Anlageprodukt mit dem Titel "13,5 % CHF Equity Yield Note in CHF mit 1-jähriger Laufzeit und 'Coupon Bonus' auf die Fußball-Weltmeisterschaft" emittiert. Dieses Produkt, das in der Schweiz von der Credit Suisse Bank vertrieben wurde, bestand aus zwei Komponenten:
Der erste Teil forderte den Anleger auf, bis zum 28. April 2006 eine "Note" (Stückelung von 1'000 CHF) zu erwerben. Die Rückzahlung der "Note" hing von den Kursschwankungen der Aktien von fünf Sponsoren der Fußball-Weltmeisterschaft ab. Der zweite Teil betraf den "Coupon Bonus", der eine zusätzliche Verzinsung von 1 bis 15 % je nach Abschneiden der Schweizer Fußballnationalmannschaft vorsah.
Das Amt für Wirtschaft, Wohnen und Tourismus sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt betrachteten das Produkt als ein durch das Bundesgesetz über Lotterien und Wetten verbotenes Glücksspiel. Daraufhin erhoben Nomura und Credit Suisse Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zu dem Schluss, dass das von den Banken angebotene Produkt die Merkmale eines Glücksspiels im Sinne des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken aufwies, da die Gewinnaussicht untrennbar mit der Verpflichtung zum Erwerb der "Note" als Einsatz verbunden war und der Gewinn im Wesentlichen vom Abschneiden der Schweizer Fußballnationalmannschaft, also einem Zufallsereignis, abhing.
Das Bundesgericht befand auch, dass es sich bei dem Produkt um eine professionelle Wette im Sinne des Bundesgesetzes über Lotterien und Wetten handelte. Die…