Art. 513 OR
Unklagbarkeit der Forderung
1 Aus Spiel und Wette entsteht keine Forderung.
2 Dasselbe gilt von Darlehen und Vorschüssen, die wissentlich zum Behufe des Spieles oder der Wette gemacht werden, sowie von Differenzgeschäften und solchen Lieferungsgeschäften über Waren oder Börsenpapiere, die den Charakter eines Spieles oder einer Wette haben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Veruntreuung, Darlehen zu Spielzwecken2 Zitierungen
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22 Zitierungen
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3Betrug bei einem Fernsehquiz, Arglist, Vermögensschaden, Vorsatz1 Zitierungen
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4BGE 65_II_211 Zitierungen01.01.1939 · 1 Zitierungen
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5Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren0 Zitierungen
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6Verhältnis zwischen den spezifischen Bundesgesetzen und dem Obligationenrecht (E. 3)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Forderung0 ZitierungenHG240015· 29.07.2026 · 0 Zitierungen
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Forderung0 ZitierungenLB190062· 05.03.2020 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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