Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Betrugsaffäre in einer Fernsehshow, bei der die Angeklagten einen Trick angewendet haben, um das Spiel zu manipulieren und einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Die Ereignisse fanden 1996 und 1998 statt, während zweier Ausstrahlungen der Fernsehshow «Risiko» auf dem Schweizer Fernsehsender DRS.

Die Angeklagten, X., Y. und Z., haben einen Plan entwickelt, um das Spiel zu manipulieren, indem sie die Antworten auf die Fragen vor der Ausstrahlung der Sendung beschafften. Sie haben eine Kombination von Mitteln eingesetzt, um diese Antworten zu erhalten, unter anderem indem sie sich als Medienwissenschaftler ausgaben und um die Teilnahme an der Generalprobe der Sendung baten.

Während der Generalprobe haben sie die Antworten memorisiert und sie auf Papieren notiert, die sie anschließend an vorher bestimmten Orten versteckten. Am Tag der Sendung hat Y. die Antworten abgerufen und sie verwendet, um die Fragen richtig zu beantworten, was ihm ermöglichte, eine erhebliche Geldsumme zu gewinnen.

Die Angeklagten haben dieses Schema 1998 wiederholt, mit X. als Kandidat diesmal. Allerdings haben die Organisatoren der Sendung ihren Schwindel entdeckt und den Gewinn nicht ausbezahlt.

Die Angeklagten wurden wegen Betrugs verurteilt und legten Berufung ein. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, da die Angeklagten mit Trick und Vorsatz gehandelt hatten und ihr Verhalten einen Vermögensschaden bei den Organisatoren der Sendung verursacht hatte.

Erwägungen

Das Bundesgericht befand, dass die Angeklagten mit Trick gehandelt hatten, indem sie eine Kombination von Mitteln eingesetzt hatten, um die Antworten auf die Fragen zu erhalten und das Spiel zu manipulieren. Es befand auch, dass die Angeklagten mit Vorsatz gehandelt hatten, da sie sich bewusst waren, dass ihr Verhalten gegen die Regeln des Spiels verstieß und einen Vermögensschaden bei den Organisatoren verursachen würde.

Das Bundesgericht prüfte auch, ob die Angeklagten einen Vermögensschaden bei den Organisatoren der Sendung verursacht hatten. Es befand, dass die Organisatoren einen Schaden erlitten hatten, da sie 1996 eine Geldsumme an Y.…