Erwägungen

In Basel-Stadt war seit Jahrzehnten die Firma Camille Bauer im Bereich der Elektrotechnik tätig. Ende 1979 wurde die Abteilung für Mess- und Regeltechnik mit rund 60 Mitarbeitern aus der Camille Bauer AG herausgelöst und in die neu gegründete Camille Bauer Mess- und Regeltechnik AG eingebracht. Diese Ausgliederung und Neugründung erfolgte im Hinblick auf einen Verkauf der Aktien der neuen Gesellschaft an die Röchling Industrie Verwaltung GmbH.

Der Übertritt von Mitarbeitern der Camille Bauer AG in die Camille Bauer Mess- und Regeltechnik AG führte auch zur Errichtung einer neuen Personalfürsorgestiftung. Die Stellung der übergetretenen Arbeitnehmer als Destinatäre der drei patronalen Fürsorge- bzw. Wohlfahrtsfonds (Camille Bauer-Stiftung, Wohlfahrtsstiftung der Camille Bauer AG, Robert Bauer-Stiftung) blieb jedoch zunächst ungeklärt.

Da keine Einigung zwischen den Stiftungen und der Camille Bauer Mess- und Regeltechnik AG gefunden werden konnte, erließ der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt als Stiftungsaufsichtsbehörde einen Beschluss, in dem er feststellte, dass die übergetretenen Mitarbeiter weiterhin Destinatäre der drei patronalen Stiftungen sind.

Erwägungen

Der Regierungsrat stützte sich dabei auf Art. 84 Abs. 2 ZGB, wonach die Stiftungsaufsichtsbehörde dafür zu sorgen hat, dass das Stiftungsvermögen seinem Zweck gemäß verwendet wird. Die Rechtsprechung und Lehre haben diese Bestimmung dahingehend ausgelegt, dass die Aufsichtsbehörde auch die Kontrolle über die Behandlung der Rechtsansprüche der Destinatäre durch die Stiftungsorgane übernimmt.

Der Regierungsrat war der Auffassung, dass…