Erwägungen
Die Surer Kipper Transport AG betreibt seit 1994 einen Umschlags- und Recyclingplatz für Bauschutt und Abbruchasphalt in Lausen. Das Grundstück liegt in einer Industriezone, die an ein Wohnquartier angrenzt. Für den Betrieb einer eigenen Brechanlage reichte die Surer Kipper Transport AG 1995 ein Baugesuch ein, das nach Einsprachen und Beschwerden bis zum Bundesgericht gelangte.
Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die bestehende strassenmässige Erschliessung der Industriezone durch das Wohnquartier Langmatt den raumplanerischen Anforderungen nicht mehr genügt. Insbesondere wurde festgestellt, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse seit Erlass des Zonenplans 1968 erheblich geändert haben, da der Bahnniveauübergang geschlossen und der Verkehr in das Wohnquartier verlegt wurde.
Die Einwohnergemeinde Lausen hatte es unterlassen, ihre altrechtliche Zonenordnung aus dem Jahr 1968 an die veränderten Verhältnisse und das Raumplanungsgesetz anzupassen, obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet gewesen wäre.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Es führte aus, dass die Erschliessung der Industriezone mit erheblichem Schwerverkehr durch das Wohnquartier aus raumplanerischer Sicht nicht haltbar ist, da jedes Baugebiet seine Immissionen grundsätzlich selbst tragen muss.
Die altrechtliche Planung sei im…