Erwägungen

In dieser Angelegenheit hat die Gesellschaft X. AG [A.] als Personalberaterin eingestellt. Der Arbeitsvertrag sah eine Wettbewerbsklausel vor. Im April 2004 verschlechterten sich die Beziehungen zwischen den Parteien und [A.] kündigte. Anschließend arbeitete [A.] für ein Konkurrenzunternehmen von X. AG.

X. AG beantragte daraufhin beim Bezirksgericht des Kantons Genf als vorsorgliche Maßnahme, [A.] ein Wettbewerbsverbot aufzuerlegen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab, aber das Appellationsgericht des Kantons Genf gab der Beschwerde von X. AG statt und ordnete [A.] an, ihre Wettbewerbstätigkeit einzustellen.

[A.] legte daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Gemäß der Rechtsprechung bestimmt das kantonale Recht, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber durch vorsorgliche Maßnahmen geschützt werden kann. Das Wettbewerbsverbot vereint die Merkmale von Sicherungsmaßnahmen und vorläufiger Vollstreckung.

Damit ein Wettbewerbsverbot im Rahmen vorsorglicher Maßnahmen angeordnet werden kann, müssen bestimmte formelle und materielle…