Sachverhalt

Der Fall betrifft Otto Leibundgut, der wegen rechtswidriger Verfügung über Gelder aus seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit verurteilt wurde, trotz Pfändung seines Einkommens. Leibundgut hatte ein monatliches Einkommen von 600 Schweizer Franken erklärt, aber die Behörden schätzten sein tatsächliches Einkommen höher. Die Pfändung betraf einen festen monatlichen Betrag von 100 Schweizer Franken. Leibundgut hat die gepfändeten Beträge nie bezahlt und wurde wegen Verletzung des SchKG verurteilt.

Die Fakten begannen im April 1968, als Leibundgut eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnahm, indem er sich um Pferde kümmerte und sie verlieh. Er erklärte ein monatliches Einkommen von 600 Schweizer Franken, aber die Behörden schätzten sein tatsächliches Einkommen höher. Die Pfändung betraf einen festen monatlichen Betrag von 100 Schweizer Franken.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob Leibundguts Einkommen den unentbehrlichen Betrag überschritten hatte. Das Schweizer Recht sieht vor, dass das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in dem Umfang pfändbar ist, in dem es den unentbehrlichen Betrag übersteigt. Das Bundesgericht befand, dass das durchschnittliche monatliche Einkommen, das während der gesamten Dauer der Pfändung erzielt wurde, für die Beurteilung, ob der tatsächliche Gewinn den unentbehrlichen Betrag überschritten hatte, entscheidend war.

Das Bundesgericht befand auch, dass die Anschaffungskosten, die der Pfändungsperiode zuzurechnen waren, vom Bruttoumsatz…