Art. 169 StGB

Wer eigenmächtig zum Schaden der Gläubiger über einen Vermögenswert verfügt, der amtlich gepfändet oder mit Arrest belegt ist, in einem Betreibungs‑, Konkurs- oder Retentionsverfahren amtlich aufgezeichnet ist oder zu einem durch Liquidationsvergleich abgetretenen Vermögen gehört oder einen solchen Vermögenswert beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 30.11.1970 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 SchKG) gegen kantonale Rechtsvorschriften oder interne Dienstanweisungen der kantonalen Aufsichtsbehörden? Lohnpfändung
    · 14.02.1957 · 11 Zitierungen
  3. 3
    BGE 78_III_126
    20.09.1952 · 11 Zitierungen
  4. 4
    Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
    · 03.12.2002 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 20.11.1976 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
    · 24.11.1995 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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