Erwägungen
Die Bayern Tourismus Marketing GmbH ist Inhaberin der internationalen Markenregistrierung Nr. 828 232 "GIPFELTREFFEN" mit Ursprungsland Deutschland. Sie beantragte Schutzausdehnung auf die Schweiz für zahlreiche Waren und Dienstleistungen.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gewährte der Marke teilweise Schutz, lehnte ihn jedoch für folgende Dienstleistungen der Klasse 41 ab: "organisation et arrangement d'assemblées, de congrès; organisation d'événements culturels; organisation d'événements dans le domaine de la santé (soins) et du fitness (condition physique)". Das IGE begründete dies damit, dass die Bezeichnung "GIPFELTREFFEN" für diese Dienstleistungen direkt beschreibend sei und daher die erforderliche Unterscheidungskraft fehle.
Die Bayern Tourismus Marketing GmbH erhob Beschwerde gegen diese teilweise Schutzverweigerung. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und hob die Verfügung des IGE insoweit auf, als der Marke der Schutz für "organisation d'événements culturels; organisation d'événements dans le domaine de la santé (soins) et du fitness (condition physique)" verweigert worden war. Für "organisation et arrangement d'assemblées, de congrès" bestätigte es jedoch die Ablehnung des Markenschutzes.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es führte aus, dass das Zeichen "GIPFELTREFFEN" im Zusammenhang mit den Dienstleistungen "organisation et arrangement d'assemblées, de congrès" einen unmittelbar beschreibenden Charakter aufweist…