Erwägungen

Der jüdische Bankdirektor Leo Keppich besaß ein Konto bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG). Im Juli 1948 verlangte Elemer Fogel, der Bruder der Ehefrau Keppichs, im Namen seiner Eltern Lajos und Matild Fogel-Fried die Auszahlung des Kontoguthabens. Die SBG zahlte daraufhin das Guthaben aus. Im April 1958 teilte Dezsö Poljak der SBG mit, Keppich habe ihm das Guthaben in den Jahren 1943/44 abgetreten. Poljak klagte gegen die SBG auf Zahlung des Guthabens.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Gültigkeit der Abtretung nach dem Recht der abzutretenden Forderung zu beurteilen ist. Obwohl die Abtretung möglicherweise gegen ungarisches Devisenrecht verstieß, lehnte das Bundesgericht die Anwendung dieses Rechts ab, da es gegen die schweizerische öffentliche Ordnung verstoße. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beklagte das Guthaben zu Unrecht an Elemer Fogel ausgezahlt hatte, da dieser nicht der rechtmäßige Erbe war. Daher verpflichtete es die…