Art. 167 OR
Zahlung in gutem Glauben
Wenn der Schuldner, bevor ihm der Abtretende oder der Erwerber die Abtretung angezeigt hat, in gutem Glauben an den frühern Gläubiger oder, im Falle mehrfacher Abtretung, an einen im Rechte nachgehenden Erwerber Zahlung leistet, so ist er gültig befreit.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 56_II_3633 Zitierungen04.11.1930 · 3 Zitierungen
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2BGE 45_II_6643 Zitierungen29.12.1919 · 3 Zitierungen
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3Fiduziarische Gründung einer Aktiengesellschaft2 Zitierungen
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4Übertragung von Werknutzungsrechten1 Zitierungen
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5Abtretung einer Forderung. 1. Bedeutung der Formvorschrift von Art. 165 Abs. 1 OR (E. 2). 2. Gültige Abtretungserklärungen im vorliegenden Fall? (E. 3 und 6).1 Zitierungen
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6Bürgschaft, Rückgriff unter Solidarbürgen1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG1 ZitierungenNP230030· 03.11.2023 · 1 Zitierungen
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Rechenschaftsablage (BGer 4A_160/2025 vom 28.08.2025)0 ZitierungenZB.2024.19· 17.02.2025 · 0 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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