Erwägungen

Am 8. Mai 1991 stimmte der Grosse Rat des Kantons St. Gallen dem Projekt der Umfahrungsstrasse Wagen-Eschenbach-Schmerikon (T8/A8) zu. Das Projekt sah eine rund 9 km lange zweispurige Umfahrungsstrasse vor, die den südlichen Anschluss der Nordumfahrung Rapperswil/Jona mit dem nördlichen Autobahnanschluss des Zubringers Schmerikon verbinden sollte. Für die Realisierung des Projekts waren Rodungen von insgesamt 5,5 ha Wald erforderlich.

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) als zuständige Rodungsbehörde nahm mehrmals zum Projekt Stellung und lehnte die Erteilung der Rodungsbewilligung ab, da die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt würden. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen genehmigte das Projekt dennoch als umweltverträglich und erteilte die Plangenehmigung.

Gegen diese Entscheidungen erhoben der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), die Stiftung WWF Schweiz sowie der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN) Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) die Zuweisung von Wald zu einer Nutzungszone einer Rodungsbewilligung bedarf. Das BUWAL als zuständige Rodungsbehörde hatte die Erteilung der Rodungsbewilligung jedoch abgelehnt.

In einem solchen Fall darf die im Umweltverträglichkeitsprüfungs-Leitverfahren zuständige kantonale Behörde die Plangenehmigung nicht erteilen.…