Erwägungen
Der Fall betrifft den Antrag auf Entschädigung für Unterstützungsverlust infolge des Todes von Berthe Blein, der Ehefrau von François Blein. Berthe Blein verstarb am 10. Oktober 1976 aufgrund eines Verkehrsunfalls, der ausschließlich auf das Verschulden von Pierre Mercadier, dem Haftpflichtversicherten der Continentale AG, zurückzuführen war. François Blein, der Ehemann von Berthe, hat von Mercadier und der Continentale eine Entschädigung für Unterstützungsverlust gefordert.
Die kantonalen Gerichte haben den Antrag abgelehnt, da sie der Ansicht waren, dass François Blein seinen Lebensstandard seit dem Tod seiner Ehefrau nicht habe reduzieren müssen und daher keine Entschädigung benötige, um unter denselben Bedingungen wie bei Lebzeiten seiner Unterstützerin zu leben. François Blein hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheißen und die Beklagten dazu verurteilt, François Blein den Betrag von 81'600 Franken zuzüglich 5% Zinsen ab dem 10. Oktober 1976 zu zahlen.
Gemäß der Rechtsprechung gilt die Ehefrau im Sinne von Art. 45 Abs. 3 OR als Unterstützerin ihres Mannes, auch wenn sie lediglich den Haushalt führt, soweit ihr Beitrag durch ihre Hausarbeit das übersteigt, was sie von ihrem Mann erhält, so dass sein Tod ihn zwingt, seinen Lebensstandard zu reduzieren.
Um den wirtschaftlichen Wert der Leistungen zu bestimmen, die der Verstorbene dem Überlebenden ohne den Tod erbracht hätte, schätzte das Bundesgericht, dass die Hausarbeit von Berthe Blein etwa 18 Stunden pro Woche, also 936 Stunden pro Jahr, betrug. Bei einem Stundenlohn von 15 Franken beläuft sich der Brutto-Unterstützungsverlust von François Blein auf 1'170 Franken pro Monat.
In Bezug auf die durch den Tod eingesparten Ausgaben ging das Bundesgericht von einem Satz von 35% des Einkommens vor dem Tod aus,…