Erwägungen

Am 6. November 1970 verstarb Monique Bertrand, Ehefrau von Robert Bertrand und Mutter von drei Kindern, an den Folgen eines Unfalls, der sich ereignete, als sie auf einem Anhänger saß, der von einem Traktor gezogen wurde, der Jacques Thury, ihrem Arbeitgeber, gehörte. Robert Bertrand und seine Kinder Carole, Béatrice und Rémy haben gegen Jacques Thury und seine Haftpflichtversicherung, die Assurance mutuelle vaudoise contre les accidents, Klage auf Zahlung von Entschädigung erhoben.

Das Kantonsgericht Waadt hat die Beklagten verurteilt, Entschädigung für den Verlust der Unterstützung der Ehefrau und Mutter sowie Schadenersatz für die immaterielle Schädigung zu zahlen. Die Beklagten haben gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Ehefrau Bertrand, obwohl sie nicht außerhalb des Hauses arbeitete, die Unterstützerin ihrer Familie im Sinne von Art. 45 Abs. 3 OR war. Allerdings wurde der Betrag der Entschädigung für den Verlust der Unterstützung reduziert, da das Gericht der Ansicht war, dass der Rückgriff auf teilzeitbeschäftigte Haushaltshilfen anstelle einer Vollzeitkraft angemessener wäre, angesichts des Alters der Kinder und der Tatsache, dass zwei von ihnen ihr Mittagessen in der Schulkantine einnehmen.

Das Gericht hat die Entschädigung für den Verlust der Unterstützung auf 16.000 französische Franken pro Jahr, d.h. 1.200 Schweizer Franken pro Monat, festgesetzt, abzüglich 8.000 französischer Franken, die dem Anteil des Einkommens des Ehemanns entsprechen, der für seine Ehefrau aufgewendet worden wäre. Diese Entschädigung wurde zu gleichen Teilen zwischen dem Ehemann und den drei Kindern aufgeteilt, d.h. 2.000…