Erwägungen
Am 4. Dezember 1998 reichten die Schweizer Demokraten (SD) der Stadt Zürich eine Volksinitiative mit dem Titel "SchweizerInnen zuerst!" ein. Die Initiative zielte darauf ab, den Bedürfnissen der Schweizerinnen und Schweizer in der Stadt Zürich Vorrang einzuräumen. Der Gemeinderat von Zürich erklärte die Initiative am 30. Mai 2001 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für ungültig.
Gegen diesen Beschluss erhoben A. und Mitbeteiligte sowie G. Beschwerde. Der Bezirksrat Zürich hiess die Beschwerden gut und wies den Stadt- und Gemeinderat an, die Initiative der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten. Der Gemeinderat, vertreten durch den Stadtrat, erhob daraufhin Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zürich, der die Beschwerde am 27. November 2002 gutgeheissen und den Beschluss des Gemeinderates vom 30. Mai 2001 bestätigt hat.
A. und Mitbeteiligte sowie G. führen nun Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht mit dem Antrag, den Beschluss des Regierungsrates aufzuheben und die Initiative für gültig zu erklären.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerden ab, soweit es darauf eintritt. Es begründet dies wie folgt:
Die von der Initiative geforderte Vorrangstellung der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber Ausländerinnen und Ausländern in Bereichen, in denen das Gebot der Rechtsgleichheit und das Verbot der Diskriminierung gelten, verstösst gegen die Garantien der Bundesverfassung. Die Initiative zielt darauf ab, Ausländer gegenüber Schweizern zu benachteiligen, damit Zürich eine "schweizerisch geprägte Stadt" bleibt. Dies ist mit den…