Erwägungen
Victor W., geboren 1952, bezieht zeitweise Arbeitslosenentschädigung und hat verschiedene gelegentliche Erwerbstätigkeiten ausgeübt. In den Jahren 1986 und 1987 hat er beim Genfer Kantonalen Arbeitsamt Gesuche um Zustimmung zur Teilnahme an einem Informatik- und Buchhaltungskurs eingereicht, jedoch keine formelle Entscheidung vom Amt erhalten. 1988 hat Victor W. beim Bundesgericht eine "Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und ungerechtfertigter Verzögerung" eingereicht, da das Amt trotz seiner Erinnerungen nie über seine Gesuche entschieden habe.
Erwägungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat entschieden, dass im Bereich der Arbeitslosenversicherung das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) zuständig ist, um eine Beschwerde wegen ungerechtfertigter Verzögerung oder Verweigerung einer Entscheidung durch eine Arbeitslosenkasse oder eine kantonale Behörde, die mit der Durchführung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes betraut ist, zu beurteilen. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus der Aufsichtsbefugnis des BIGA über die…