Art. 128 OG

Entscheid

1 Findet das Bundesgericht, dass der Revisionsgrund zutrifft, so hebt es den früheren Entscheid auf und entscheidet neu.
2 Wenn das Gericht einen Rückweisungsentscheid aufhebt, bestimmt es gleichzeitig die Wirkung dieser Aufhebung auf einen neuen Entscheid der Vorinstanz, falls in der Zwischenzeit ein solcher ergangen ist.
3 Entscheidet das Bundesgericht in einer Strafsache neu, so ist Artikel 415 StPO sinngemäss anwendbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 84 f. AHVG in Verbindung mit Art. 69 IVG: Streitgegenstand. - Begriff des Streitgegenstandes und seine Abgrenzung vom Anfechtungsgegenstand (Präzisierung der Rechtsprechung). - Mit der rückwirkenden Zusprechung ein…
    · 14.06.1999 · 221 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    In diesem Bereich ergangene kantonale Zwischenentscheide über die Gewährung oder Verweigerung der aufschiebenden Wirkung beruhen daher auf einer bundesrechtlichen Grundlage. - Die vom kantonalen Gericht einer Beschwerde…
    · 30.01.1998 · 142 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Es genügt, dass das Spital bzw. die betreffende Abteilung als Leistungserbringer im Sinne von Art. 39 Abs. 1 KVG zugelassen ist und die Behandlung in einem ausserkantonalen Spital aus medizinischen Gründen notwendig war
    · 16.12.1997 · 142 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bemessung der Entschädigung
    · 10.12.1999 · 115 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 85 Abs. 2 AHVG, Art. 81 Abs. 3 AHVV: Anforderungen an das Klageverfahren
    · 12.07.1988 · 87 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 103 Abs. 4 AVIG: Kein Anspruch des Sozialversicherungsträgers auf Parteientschädigung
    · 03.04.2000 · 83 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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