Erwägungen

Der Rechtsstreit steht zwischen der Sängerin Elena Prokina und der Stiftung des Großen Theaters Genf. Prokina wurde vertraglich engagiert, um die Rolle der Nedda in der Oper "I Pagliacci" von Ruggero Leoncavallo zu spielen. Als sie jedoch für die Proben nach Genf kam, war sie in der 25. Schwangerschaftswoche, also 8 Monate vor den geplanten Aufführungen. Der Regisseur weigerte sich, ihr diese Rolle zuzuteilen, da sie Szenen mit körperlicher Gewalt beinhaltete, die die Gesundheit von Prokina und ihrem Kind gefährdet hätten.

Daraufhin verklagte Prokina das Große Theater, um die Zahlung ihres Gehalts und ihrer Reisekosten sowie eine Entschädigung für ungerechtfertigte Entlassung zu fordern. Die kantonalen Gerichte gaben ihren Forderungen teilweise statt und verurteilten das Große Theater zur Zahlung bestimmter Summen.

Das Große Theater legte Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Hauptbeschwerde von Prokina ab und lässt die Anschlussbeschwerde des Großen Theaters teilweise zu.

Es sieht den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag als individuellen Arbeitsvertrag an. Prokina war ohne ihr Verschulden aufgrund ihrer weit fortgeschrittenen Schwangerschaft daran gehindert, die versprochene Arbeit zu leisten, was zu ihrer Befreiung vom Vertrag gemäß Art. 119 Abs. 1 OR führt.

Die Art. 324a und 324b OR regeln jedoch speziell das Risiko bei einem Arbeitsvertrag. Gemäß Art. 324a Abs. 1 OR besteht ein Anspruch auf Lohn nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger…