Erwägungen
Die Bachtel-Versand AG ist seit dem 15. Juli 1976 mit Sitz in Wetzikon im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Durch Statutenänderung vom 2. November 1981 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Oberuzwil SG verlegt. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister verweigerte jedoch die Genehmigung der Eintragung der Firma "Bachtel-Versand AG" am neuen Sitz, da der Ortsname "Bachtel" nach seiner Ansicht irreführend sei, da Oberuzwil keinen Bezug zum Bachtelgebiet habe.
Die Bachtel-Versand AG erhob daraufhin Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Eidgenössischen Amtes. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister beantragte die Abweisung der Beschwerde, während das kantonale Handelsregisteramt die Gutheissung der Beschwerde beantragte.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass die Verwendung einer Ortsbezeichnung in einer Firma nur dann zu Täuschungen Anlass geben kann, wenn dies anhand der besonderen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist. Im vorliegenden Fall weist die Firma "Bachtel-Versand AG" jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Ortsangabe und der Tätigkeit der Unternehmung…