Erwägungen

[A.] hat seit dem 29. November 2023 bis zum heutigen Tag dreizehn Beschwerden an das Bundesgericht erhoben, mehrheitlich wegen angeblichen Rechtsverweigerungen und Rechtsverzögerungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und des Obergerichts des Kantons Zürich. Weiter sind drei Revisionsgesuche von [A.] beim Bundesgericht hängig.

[A.] hat ein Ausstandsgesuch gegen Bundesrichterin Koch und Bundesrichter Abrecht gestellt. Er begründet seine Gesuche damit, dass die Richter befangen seien.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist das Ausstandsgesuch gegen Bundesrichterin Koch ab, da die bloße Mitwirkung in früheren Verfahren des Beschwerdeführers keinen Ausstandsgrund darstellt. Auch die vom Beschwerdeführer behaupteten Fehlurteile und die Erhebung einer Klage gegen Bundesrichterin Koch begründen keine Befangenheit.

Auf das Ausstandsgesuch gegen Bundesrichter Abrecht…