Erwägungen

Die Altstadt Versicherungs-Aktiengesellschaft (Klägerin) verklagt den Kanton Bern (Beklagter) auf Ersatz von Versicherungsleistungen in Höhe von rund 676'000 Franken, die sie an die Opfer eines schweren Verkehrsunfalls erbracht hat. Der Unfall ereignete sich am 5. August 1961, als der Fahrer Bruno Kohler, der nur einen Lernfahrausweis besaß, ohne verantwortliche Begleitperson unterwegs war.

Die Klägerin macht geltend, dass bernische Staatsbeamte bei der Ausstellung des Fahrzeugausweises für Kohlers Occasionswagen, der Erteilung des Lernfahrausweises sowie der Überwachung von Kohlers Fahrverhalten pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hätten, was zum Unfall geführt habe. Der Beklagte bestreitet, dass sein Verhalten adäquat kausal für den Schadeneintritt gewesen sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft zunächst, ob die bernischen Beamten ihre Amtspflichten verletzt haben:

  • Die Ausstellung des Fahrzeugausweises ohne vorherige Prüfung des Betriebszustands war nicht pflichtwidrig, da das Gesetz eine solche Prüfung bei Übertragung des Ausweises auf einen neuen Halter nicht vorsah.
  • Die Kantonale Strafenkontrolle handelte jedoch fahrlässig, indem sie zwei Vorstrafen Kohlers nicht an das Strassenverkehrsamt meldete. Das Strassenverkehrsamt hätte daraufhin eingehendere Leumundserhebungen durchführen und die Erteilung des Lernfahrausweises bis zum Abschluss eines neuen Strafverfahrens gegen Kohler aufschieben müssen.
  • Die Polizei war verpflichtet, Kohler den Lernfahrausweis zu entziehen, als sie ihn zweimal…